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Taxtpunktwerte und Tarifsystem
Taxtpunktwert und Tarifsystem
Am 1. Januar 2018 ist der revidierte Zahnarzttarif zwischen der
Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg.
Sozialversicherungen Unfall- Militär- und Invalidenversicherung
(UV/MV/IV) in Kraft getreten. Schweizweit! Gilt auch für
Ergänzungsleistung und Sozialdienst. Dieser wurde jetzt der Teuerung
des letzten ¼ Jahrhunderts angepasst. Der Privattarif ändert sich
dadurch aber nur minim, da die Teuerung in der Vergangenheit bereits
z. T. berücksichtigt wurde.
Der Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR®) lehnt sich in Struktur und
Aufbau eng an diesen Tarif an. Daher werden Sie künftig auf Ihrer
Zahnarzt-Rechnung neue Tarifpositionen und vor allem einen neuen
Taxpunktwert vorfinden.
Der Taxpunktwert UV/MV/IV/EL/ Sozdienst beträgt neu CHF 1.00
Der Taxpunktwert für Privatpatienten beträgt neu CHF 1.07
Damit liegt der Taxpunktwert für Privatpatienten nahe dem Taxpunktwert
für Sozialversicherungsfälle (UV/MV/IV). Dennoch sind einige Punkte neu.
Der Hygieneaufwand/kosten hat sich in den letzten 20 Jahren massiv
entwickelt und so haben die Vertragspartner die Position der
Reinigungspauschale eingeführt, welche auch dem Nachweis dient, denn
nach jedem Patienten wird alles Relevante gereinigt und desinfiziert/
sterilisiert. Sterivalidierungen, Serviceverträge, Protokolle, Test-
und Prüfungsverfahren usw. . Auch die Prophylaxe wurde von den
Verantwortlichen angepasst. Der Stundenansatz der Sozialversicherung
liegt jetzt über unserem alten Privattarif. Das haben wir uns nicht
ausgedacht, das ist so beschlossen worden. Dennoch unterscheidet sich
der neue Privattarif auf die Stunde (pro rata temp.) nur um ca. 12 Franken
zum Sozialtarif. Einige Dinge, die mit der modernen Zahnmedizin einfacher
geworden sind, sind günstiger geworden. Das Meiste bleibt eigentlich für
Sie sonst gleich.
Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP)
sind von dieser Tarifrevision nicht betroffen. Dort gilt bis auf
weiteres der alte Tarif mit dem Taxpunktwert CHF 3.10 (Taxpunktwert KVG).
Bei Krankenpflege-Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (nach VVG)
wird nach dem revidierten Tarif abgerechnet und die Rechnung kann wie
bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden.
Kinder: Wie gehabt auf Sozialtarifs Basis, eben jetzt der neuen 1.0
Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie Fragen haben. Wir stehen Ihnen
gerne zur Verfügung.
Ihr Praxisteam